Gutachten
Gutachten gehören zu den wichtigsten fachärztlichen Aufgaben. Unsere Auftraggeber sind in der Regel:
- Berufsgenossenschaften (Unfallrente, Unfallzusammenhang)
- Private Versicherungen (Haftpflicht, Invalidität)
- Rechtsanwälte
- Lebensversicherungen (Vorschäden, Risikoerhöhungen, BU)
- Krankenversicherungen (Arbeitsunfähigkeit, Zusammenhang)
- Versorgungsämter (Grad der Behinderung, "Schwerbeschädigtenausweis")
- Sozialgerichte (Rente oder Grad der Behinderung)
- Schlichtungsstelle für Arzthaftpflichtfragen
Bitte beachten Sie, dass Gutachten zeit- und damit kostenaufwendig sind. Es bietet sich daher an, dass Sie in der Regel abwarten, bis die zuständige Versicherung bei uns ein Gutachten in Auftrag gibt. Beachten Sie bitte, dass Sie uns von der ärztlichen Schweigepflicht befreien müssen, bevor wir ein Gutachten erstatten können.
Auch ärztliche Atteste sind "kleine Gutachten" und daher nach der ärztlichen Berufsordnung und dem Kodex des Ärztenetzes Schaumburg gebührenpflichtig!
Die "Sportbefreiung" kann z. B. auch durch die Erziehungsberechtigten erfolgen (wie eine "Entschuldigung" bei Schnupfen oder Grippe). Sprechen Sie uns an, wir werden Sie beraten!
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· Zuletzt geändert am 08.08.2009

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