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Gutachten

Gutachten gehören zu den wichtigsten fachärztlichen Aufgaben. Unsere Auftraggeber sind in der Regel:

  • Berufsgenossenschaften (Unfallrente, Unfallzusammenhang)
  • Private Versicherungen (Haftpflicht, Invalidität)
  • Rechtsanwälte
  • Lebensversicherungen (Vorschäden, Risikoerhöhungen, BU)
  • Krankenversicherungen (Arbeitsunfähigkeit, Zusammenhang)
  • Versorgungsämter (Grad der Behinderung, "Schwerbeschädigtenausweis")
  • Sozialgerichte (Rente oder Grad der Behinderung)
  • Schlichtungsstelle für Arzthaftpflichtfragen

Bitte beachten Sie, dass Gutachten zeit- und damit kostenaufwendig sind. Es bietet sich daher an, dass Sie in der Regel abwarten, bis die zuständige Versicherung bei uns ein Gutachten in Auftrag gibt. Beachten Sie bitte, dass Sie uns von der ärztlichen Schweigepflicht befreien müssen, bevor wir ein Gutachten erstatten können.

Auch ärztliche Atteste sind "kleine Gutachten" und daher nach der ärztlichen Berufsordnung und dem Kodex des Ärztenetzes Schaumburg gebührenpflichtig!

Brauchen Sie wirklich ein Attest?

Die "Sportbefreiung" kann z. B. auch durch die Erziehungsberechtigten erfolgen (wie eine "Entschuldigung" bei Schnupfen oder Grippe). Sprechen Sie uns an, wir werden Sie beraten!


Seite drucken · Als PDF sichern · Zuletzt geändert am 08.08.2009


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Kontakt

Tel. (05751) 9515-0

Fax (05751) 9515-30
Josua-Stegmann-Wall 7
31737 Rinteln
praxis@kalbe-kant.de