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Arbeitsunfälle

Die Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungen der Schulen und Universitäten lizensieren ausschließlich erfahrene Unfallchirurgen und Orthopäden als Durchgangsärzte (D-Ärzte).

Wann muss man sich mit einem Arbeitsunfall beim D-Arzt vorstellen?

  • Sofern die Verletzung länger als eine Woche behandlungsbedürftig ist
  • Sofern Arbeitsunfähigkeit eintritt

Dies bedeutet, dass ein Arzt bei einem Arbeitsunfall nicht krankschreiben darf, wenn der Verletzte nicht zuvor von einem D-Arzt untersucht wurde.

D-Ärzte in Rinteln:
  • Dr. Peter Kalbe
  • Dr. Claus-Joachim Kant
  • Dr. Karl-Heinz Thielke
  • Dr. Walter Schratz
  • Prof. Dr. Christian Hegelmaier

Welche Vorteile bietet die berufsgenossenschaftliche Behandlung?

  • Optimale Behandlung und Rehabilitation (keine Budgetierung)
  • Spezialkliniken der BG für Behandlung und Rehabilitation 
  • Umfangreiche Berufshilfe und Fall-Management
  • Unfallrente bei Dauerschäden (ab 20% MdE)

Bedenken Sie, dass ein Dauerschaden bei einem Privatunfall nur über eine eventuelle private Unfallversicherung abgedeckt ist. In der Regel erfolgt keine Rentenzahlung. Daher:

Melden Sie alle Arbeitsunfälle!

Gleichgestellt sind in der Regel:

  • Wegeunfälle (Arbeitswege/Schulwege)
  • Schulunfälle, Kindergartenunfälle (und Krippen)
  • berufsbezogene Weiterbildung (Universität, Berufsschule)
  • Betriebssport
  • Feuerwehrunfälle
  • Unfälle bei Hilfeleistungen und bei ehrenamtlichen Tätigkeiten
  • Unfälle in der stationären Rehabilitation ("Kur").
"Ich habe mich bei der Arbeit verhoben, warum wird das nicht als Arbeitsunfall anerkannt?"

Der Gesetzgeber hat im Sozialgesetzbuch genau festgelegt, was unter einem Unfall zu verstehen ist, nämlich "ein von außen plötzlich auf den Körper einwirkendes Ereignis". Als Arbeitsunfälle können auch Schäden anerkannt werden, die längstens innerhalb einer Arbeitsschicht durch äußere Einwirkung entstehen. Schweres Heben ist also entsprechend der gesetzlichen Festlegung kein Unfall.


Seite drucken · Als PDF sichern · Zuletzt geändert am 23.08.2010


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Kontakt

Tel. (05751) 9515-0

Fax (05751) 9515-30
Josua-Stegmann-Wall 7
31737 Rinteln
praxis@kalbe-kant.de